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   BVerwG, 30.01.1986 - 9 B 413.85   

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https://dejure.org/1986,8906
BVerwG, 30.01.1986 - 9 B 413.85 (https://dejure.org/1986,8906)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1986 - 9 B 413.85 (https://dejure.org/1986,8906)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1986 - 9 B 413.85 (https://dejure.org/1986,8906)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Anforderungen an eine "Bezeichnung" einer Verfahrensrüge - Vorliegen einer religiös motivierten, mittelbaren Gruppenverfolgung von Angehörigen der armenisch-apostolischen Minderheit in Istanbul/Türkei

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  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1986 - 9 B 413.85
    Der Kläger benennt keinen inhaltlich bestimmten, entscheidungserheblichen Rechtssatz, mit dem die angefochtene Entscheidung von den Urteilen des beschließenden Senats vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]) und 600.81 - abgewichen sein soll.
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1986 - 9 B 413.85
    Während die Berufung auch dann zuzulassen ist, wenn sich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aus den verallgemeinerungsfähigen Auswirkungen ergibt, die die in der Berufungsentscheidung zu erwartende Klärung von Tatsachenfragen haben wird, ist die Zulassung der Revision auf Fragen beschränkt, die rechtsgrundsätzlicher Klärung bedürfen (BVerwGE 70, 24 [BVerwG 31.07.1984 - 9 C 46/84]).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1986 - 9 B 413.85
    Der Kläger legt nicht dar, inwiefern sich dem Berufungsgericht die Einholung der beantragten weiteren Gutachten oder gutachterlichen Äußerungen hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]).
  • Drs-Bund, 09.09.1985 - BT-Drs 10/3798
    Auszug aus BVerwG, 30.01.1986 - 9 B 413.85
    Im übrigen versteht sich von selbst, daß die Frage, ob die Gruppe der syrisch-orthodoxen Christen im Südosten der Türkei Mitte der siebziger Jahre asylerhebliche politische Verfolgung erlitten hat, anderer Beurteilung zugänglich ist als die Frage, ob die Gruppe der armenisch-apostolischen Christen in Istanbul im Jahre 1985 einer solchen Verfolgung unterliegt, was das Berufungsgericht aufgrund des festgestellten Sachverhalts (insbesondere aufgrund der Erklärung der Bundesregierung vom 9. September 1985, BT-Drucks. 10/3798) verneint hat.
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